Kosten Satzungsleistungen

Wer trägt die Kosten einer Kinderwunschbehandlung

Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen bieten zusätzlich zu der gesetzlich garantierten 50%igen Kostenbeteiligung (nach §27a SGB V) weitere freiwillige Leistungen (sog. Satzungsleistungen) an.
Die unten genannten Krankenversicherungen bieten solche Zusatzleistungen auf freiwilliger Basis an. Vor einem Wechsel der Krankenkasse sollten Sie sich in jedem Fall die Richtigkeit der Angaben bestätigen lassen. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Darüber hinaus können von den jeweiligen Krankenkassen für eine Kostenübernahme weitere hier nicht genannte Einschränkungen gemacht werden (z.B. dass beide Partner zur jeweiligen Kasse wechseln müssen usw.).

BKK Scheufelen
Die BKK Scheufelen übernimmt auch Leistungen für unverheiratete Paare. Dieses Angebot muss aufgrund neuerer Rechtsprechung Ende 2014 eingestellt werden!  

Actimonda BKK (ehemals BKK ALP PLUS)
Sind drei bereits genehmigte Versuche erfolglos geblieben, übernimmt die Actimonda BKK die Hälfte der Kosten für einen vierten Versuch. Dieses Angebot richtet sich an Frauen ab 25 bis einschließlich 45 Jahren sowie Männer ab 25 bis einschließlich 51 Jahren.
Quelle: https://www.actimonda.de/leistungen/beratung/kuenstliche-befruchtung.html

BKK Akzo Nobel -Bayern
Die BKK Akzo Nobel-Bayern (Kassenöffnung für Bayern) hat bei der künstliche Befruchtung die Altersgrenze für Frauen von 40 auf 45 Jahre angehoben. Quelle: http://www.bkk-akzo.de/leistungen/leistung/kuenstliche-befruchtung-neu/

IKK Classic
Die IKK Classic erstattet ungewollt kinderlosen Paaren 100 Prozent des Eigenanteils für eine künstliche Befruchtung. Voraussetzung für die volle Erstattung des Eigenanteils ist, dass beide Ehepartner bei der IKK Classic versichert sind. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.
Quelle: https://www.ikk-classic.de/leistungen-service/leistungen-von-a-z/kuenstliche-befruchtung.html

Knappschaft
Die Knappschaft erstattet ungewollt kinderlosen Paaren 100 Prozent des Eigenanteils für eine künstliche Befruchtung. Voraussetzung für die volle Erstattung des Eigenanteils ist, dass beide Ehepartner bei der Knappschaft versichert sind. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Weitere Informationen sind bei der Beratungsstelle der Knappschaft in Heilbronn unter Tel. 07131 797789-0 erhältlich.
Quelle: http://www.knappschaft.de/DE/1_navi/04_leistungen_a-z/01_leistungen/schwangerschaft_und_geburt_kuenstliche_befruchtung/node.html

BKK VBU
Wenn Sie als Ehepaar schon jetzt die Voraussetzungen für die künstliche Befruchtung erfüllen, erhöht diese Krankenkasse den Kostenzuschuss auf 75 %. Der Eigenanteil wird damit halbiert. Die zusätzliche Kostenübernahme erfolgt für die Leistungen, die dem Versicherten der BKK VBU zu zuordnen sind. Ist der Partner nicht bei der BKK VBU versichert, übernimmt die Krankenkasse für dessen Leistungen keine zusätzlichen Kosten. Ferner haben Versicherte der BKK VBU bereits einen Anspruch auf einen Kostenzuschuss in Höhe von 75 %, wenn beide Partner 19 Jahre alt und beide bei der BKK VBU versichert sind. Die BKK VBU übernimmt leider keine Leistungen mehr für unverheiratete Paare.
Quelle: https://www.meine-krankenkasse.de/leistungen-extras/zusatzleistungen/kuenstliche-befruchtung.html

Atlas BKK Ahlmann
Die Versicherten erhalten von der Krankenkasse zusätzlich eine schriftliche Kostenzusage für die weitere Übernahme von 25 % der Kosten des Behandlungsplans, so dass sich der Anteil von 75 % erhöht.
Quelle: http://www.atlasbkkahlmann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=185&Itemid=291

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt darüber hinaus weitere 12,5% der Kosten, so dass sich der Gesamtzuschuss auf 62,5% erhöht.
Quelle: http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/leistungen-service/kuenstliche-befruchtung-209129.php

AOK Baden-Württemberg
Die AOK Baden-Württemberg übernimmt 75% der Kosten für gesetzlich versicherte Paare. Die obere Altersgrenze wurde ausgedehnt. Weibliche gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften (nach LPartG) können ebenfalls mit Unterstützung rechnen, es gibt aber Einschränkungen. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg/leistungen-service/kuenstliche-befruchtung-175786.php
Achtung: Bitte beachten Sie die Info "Selektivvertrag AOK BW"

Bahn BKK
Die BAHN-BKK übernimmt alle Kosten des abrechnungsfähigen Gesamtbetrags, wenn beide Ehepartner bei der BAHN-BKK versichert sind. Ist nur ein Ehepartner bei der BAHN-BKK versichert, übernimmt die BAHN-BKK 75 Prozent des abrechnungsfähigen Gesamtbetrags.
Quelle: http://www.bahn-bkk.de/Leistungen_EXTRAS/Page005191.aspx

BKK EWE
Die BKK EWE übernimmt bei einer künstlichen Befruchtung 75 % der vertragsärztlichen Leistungen und Arztneumittel für bis zu 3 Versuche. Besonderheit ist auch, dass Leistungen auch an Frauen gewährt werden, welche das 20. Lebensjahr vollendet haben. Quelle: http://www.bkk-ewe.de/pluspunkte/1246.php

Hanseatische Krankenkasse – HEK
Die HEK bezuschusst maximal 3 Versuche IVF oder ICSI in Höhe von 200,00 Euro je Versuch. Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner bei der HEK versichert sind und die Behandlung zu Lasten der HEK abgerechnet wurde.
Quelle: http://www.hek.de/leistungen-beitraege/leistungen-a-z/kuenstliche-befruchtung.html

BKK Verbund Plus
Die Krankenkasse unterstützt die Versicherten bei den ersten drei Versuchen der künstlichen Befruchtung zusätzlich mit je 200,00 Euro, wenn beide Ehepartner bei der Kasse versichert sind.
Quelle: http://www.bkk-verbundplus.de/Gut-informiert/Aktuelle-Neuigkeiten/VerbundPlus-Plus.php

BKK Wirschaft und Finanzen
Die BKK Wirtschaft & Finanzen erstattet zusätzlich zu den genehmigten Kosten eines Behandlungsplans einmalig weitere 500,00 Euro für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft.
Quelle: http://www.bkk-wf.de/zusatzleistungen/region/niedersachsen/leistung/kuenstliche-befruchtung