Fertilitätsprotektion

Informationen zum Einfrieren von Ei- oder Samenzellen im Rahmen einer onkologischen Therapie und Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse

Die Kosten für die Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen werden seit 7/2021 unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Damit soll Versicherten die Erfüllung eines Kinderwunsches nach keimzellschädigender Therapie durch künstliche Befruchtung ermöglicht werden.

Die Einführung dieser Leistung geht auf das 2020 verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz zurück. Mit einer neuen Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun den Anspruch auf eine Kryokonservierung von Keimzellen für eine spätere Fertilitätsbehandlung konkretisiert.

Damit Betroffene die neue Leistung möglichst zügig in Anspruch nehmen können, hat der G-BA ein zweistufiges Verfahren gewählt: Danach wurden jetzt zunächst Regelungen zur Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen einschließlich der testikulären Spermienextraktion (TESE) getroffen, da diese Verfahren als etabliert und standardisiert gelten. Im zweiten Schritt wird dann die Aufnahme der Kryokonservierung von Keimzellengewebe (z.B. Eierstockgewebe) beraten, weil hier die Erkenntnislage noch nicht sicher ist.

Zu keimzellschädigenden Behandlungen zählen insbesondere die operative Entfernung von Keimdrüsen, eine Strahlentherapie mit zu erwartender Schädigung der Keimdrüsen sowie potentiell fertilitätsschädigende Medikationen. Ob eine Therapie keimzellschädigend sein kann, entscheidet der Facharzt, der auch die Grunderkrankung diagnostiziert oder behandelt in Abstimmung mit dem Kinderwunschzentrum.

Die Richtlinie sieht eine umfassende Beratung der Patienten vor:

Bei Frauen ist das ein Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin. Bei Männern ist auch ein Facharzt mit der Zusatzweiterbildung Andrologie berechtigt, wenn dieser sämtliche in der Richtlinie für Männer genannten Voraussetzungen mitbringt.

Der Anspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen besteht für Frauen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres, bei männlichen Versicherten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Eine untere Altersgrenze, wie sie bei der künstlichen Befruchtung auf 25 Jahre festgelegt wurde, gibt es grundsätzlich nicht.

Falls Sie das Einfrieren von Ei- oder Samenzellen wegen einer geplanten keimzellschädigenden Therapie wünschen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können diese Leistungen also über die gesetzliche Krankenkasse bezogen werden.

Bitte beachten Sie hierzu folgendes:

1.) Eine Beratungsbescheinigung durch den betreuenden Facharzt (z.B. Onkologe) muss vorliegen. Bitte
bringen Sie diese zu Ihrem Termin in die Praxis mit. Ein Muster finden Sie hier.

2.) Die Sachkosten für die notwendigen Kryo-Medien und Materialen können von uns mittlerweile fast komplett über die KV Baden-Württemberg bezogen werden. Ein geringer Betrag (ca. 50 Euro) muss aber vom Patient selbst übernommen werden. Die Übernahme dieser "Rest"-Sachkosten ist derzeit leider nicht geklärt.

3.) Die Verordnung der notwendigen Medikamente bei hormonabhängigen Tumoren (z.B. Mamma-Ca.) und bei Personen unter 18 Jahren ist aus arzneimittelrechtlichen Gründen nicht ohne Zustimmung der Krankenkasse auf Kassenrezept möglich. Hier muss eine Ausnahmegenehmigung bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Ein Muster finden Sie hier. (Siehe hierzu auch den Link am Ende des Artikels)

Weitere Informationen erhalten Sie in den unten genannten FAQs oder gerne bei einem ausführlichen Beratungsgespräch.

Videos zum Thema auf der Homepage "Leukämie-Lotse" der Strube-Stiftung:

https://www.leukämie-lotse.de/kinderwunsch-trotz-krebs-fuer-frauen-vor-der-therapie/

https://www.leukämie-lotse.de/kinderwunsch-trotz-krebs-fuer-maenner-vor-der-therapie/

https://www.leukämie-lotse.de/kinderwunsch-trotz-krebs-wer-traegt-die-kosten/

https://www.leukämie-lotse.de/kinderwunsch-trotz-krebs-von-der-befruchtung-bis-zur-geburt/

Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen in Kraft - KBV weist auf Rechtsunsicherheit bei unter 18-Jährigen hin.
Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie:
Erstfassung
Ratgeber der Deutsche Krebshilfe e.V.
Wie kann ich einen Termin für die Kryolagerung am Kinderwunschzentrum vereinbaren?

Sie müssen in jedem Fall vorher telefonisch einen Termin vereinbaren. Vormittags sind unsere Hauptbehandlungszeiten. Daher ist unsere telefonische Erreichbarkeit zwischen ca. 8:00 und 11:00 manchmal eingeschränkt. Versuchen Sie es einfach etwas später oder am Nachmittag: Mo. bis Do. sind wir auch nachmittags für Sie da! Wenn Sie uns eine E-Mail schicken, werden wir uns ebenfalls zeitnah bei Ihnen melden.

Was muss ich zum Beratungsgespräch mitbringen?

Sie müssen zum Beratungsgespräch unbedingt folgende Unterlagen mitbringen:

1.) Eine Beratungsbescheinigung durch den primär behandelnden Arzt (z.B. Onkologe) Ein Muster finden Sie hier.

2.) Die Sachkosten für die Kryokonservierung werden zum größten Teil durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen. Einen kleinen Anteil von ca. 55 € pro Behandlung müssen Sie aber leider selber bezahlen, da die Kostenübernahme nicht geklärt ist. Bitte zahlen Sie diesen Betrag zu Beginn der Behandlung in der Praxis in bar oder per EC-Karte.

3.) Krankenkassenkarte (eGK)

4.) Die Verordnung der notwendigen Medikamente bei hormonabhängigen Tumoren (z.B. Mamma-Ca.) und bei Personen unter 18 Jahren ist aus arzneimittelrechtlichen Gründen nicht ohne Zustimmung der Krankenkasse auf Kassenrezept möglich. Hier muss ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Ein Muster finden Sie ebenfalls hier.

Sollten Sie sprachliche Verständigungsschwierigkeiten haben, dann bringen Sie bitte zu Ihren Terminen immer einen (staatlich geprüften) Dolmetscher mit.
Was mache ich, wenn ich bereits Eizellen oder Spermien im Kryolager habe?

Ab dem Stichtag 01.07.2021 können die Kosten für die Lagerung grundsätzlich über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Dazu ist es aber erforderlich, dass Sie uns eine Bestätigung Ihres primär behandelnden Arztes (z.B. Onkologe) vorlegen, inder dieser bestätigen muss, dass bei Ihnen eine keimzellschädigende Grunderkrankung besteht bzw. eine Therapie mit keimzellschädigenden Nebenwirkungen (z.B. Chemotherapie) durchgeführt werden musste.

Ein Musterformular finden Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt "Downloads".

Damit eine Abrechnung über die gesetzliche Kasse stattfinden kann, kommen Sie bitte in unserer Praxis vorbei und legen das o.g. Formular sowie ihre Krankenkassenkarte (eGK) und die Ihnen übersandte Rechnung über die Kryolagerung vor. Wir lesen dann Ihre Kartendaten ein und stornieren die Rechnung. Dann erfolgt eine Abrechnung für das laufende Quartal über die Chipkarte.

Leider ist es notwendig, dass Sie in jedem Quartal erneut in unserer Praxis vorbeikommen und Ihre eGK und die Kryorechnung vorlegen. In Ausnahmefällen (z.B. bei weit entferntem Wohnort) können Sie uns auch eine schriftliche aktuelle Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse per Post übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die Lagerung nur bis zum Erreichen des 40. (Frauen) oder 50. (Männer) Lebensjahrs von der GKV übernommen wird.

Wie lange können die Keimzellen gelagert werden?

Der Anspruch auf Entnahme und Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen zulasten der GKV besteht für Frauen bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres, bei männlichen Versicherten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Eine untere Altersgrenze, wie sie bei der künstlichen Befruchtung auf 25 Jahre festgelegt wurde, gibt es grundsätzlich nicht.

Nach Erreichen der Altersgrenze müssen SIe sich entscheiden: Entweder Sie bezahlen die weitere Lagerung privat oder Sie kündigen die weitere Lagerung. Dazu brauchen wir Ihre schriftliche Kündigung per Post.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich alle Kosten für die Gewinnung, Verarbeitung und Kryokonservierung Ihrer Keimzellen. Auch die Sachkosten (z.B. Materialkosten für Kryomedien usw.) werden zum größten Teil übernommen. Einen kleinen Anteil (ca. 55 €) müssen Sie privat bezahlen.

Wenn Sie als Frau einen hormonabhängigen Tumor haben oder unter 18 Jahre alt sind, dann brauchen wir eine Ausnahmegenehmigung Ihrer Krankenkasse, um die notwendigen Medikamente auf Kassenrezept verordnen zu können. Wenn Ihre Krankenkasse diese Genehmigung nicht erteilt, dann dürfen wir Ihnen nur Privatrezepte ausstellen. Die Kosten für die Medikamente müssen dann zunächst von Ihnen privat getragen werden. Ggf. können Sie sich die Medikamentenkosten dann von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

Wer übernimmt die Kosten für die spätere Kinderwunschbehandlung?

Die Kostenübernahme erfolgt wie auch bei anderen Maßnahmen der Künstlichen Befruchtung auch zu 50% über die gesetzlichen Krankenkassen; die anderen 50% müssen die Patienten privat bezahlen. Es entstehen somit bei einer späteren Verwendung von Eizellen oder Spermien private Kosten von ca. 2000 Euro pro Behandlung (IVF bzw. ICSI).

Können minderjährige Personen eine Kryokonservierung in Anspruch nehmen?

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine eindeutige Klarheit darüber. So ist die Keimzellgewinnung bei minderjährigen männlichen Personen laut TPG nicht zulässig. Bei weiblichen Personen unter 18 Jahren besteht das Problem, dass die Stimulationsmedikamente nicht für diese Altersgruppe zugelassen sind und somit nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen. Präpubertären Mädchen kann auch keine Therapieoption über den Weg der Kryokonservierung von Ovargewebe eröffnet werden, da hierzu noch keine Beschlussfassung vorliegt.

Werden ich immer vom gleichen Arzt behandelt?

Wir verstehen uns als Behandlungsteam. Das bedeutet, dass alle Ärztinnen und Ärzte in Ihre Behandlung involviert sind. Daher wird es sicherlich so sein, dass Sie bei den notwendigen Maßnahmen (Ultraschall, Eizellentnahme usw.) verschiedene Ärzte/Ärztinnen kennenlernen werden.

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Praxis Dr. med. Andreas Ott

Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin

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