Rechtliche Grundlagen
Für eine Kinderwunschbehandlung gelten spezielle Richtlinien
Seit die erste erfolgreiche IVF-Behandlung mit der Geburt von Louise Brown im Jahre 1978 in Großbritannien abgeschlossen wurde, ist die Diskussion um Für und Wider der IVF-Behandlungen nicht mehr beendet worden. In den 80er Jahren bemühten sich die Politiker in Deutschland, einen Konsens und eine Regelung für den Umgang mit entstehendem menschlichen Leben zu finden.
Ergebnis dieser Bemühungen war das Embryonenschutzgesetz, das zum 01.01.1991 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz regelt, wer zu welchem Zweck und wie mit Embryonen umgehen darf.
Verboten ist die die Eizellspende und die Leihmutterschaft. Experimente mit oder an Embryonen sind ebenfalls streng verboten. Darüber hinaus darf eine In-vitro-Fertilisation (IVF) nur von speziell ausgebildeten Ärzten vorgenommen werden.
Sie können sich also sicher sein:
Alle Embryonen werden nur in die Gebärmutter der Frau übertragen, von der die Eizellen stammen. Mit allen übrigen Ei-, Samenzellen und Embryonen gehen wir verantwortungsbewusst um. Unsere Ausstattung in Labor und Praxis übertrifft die im Gesetz beschriebenen Anforderungen deutlich. Der persönliche Datenschutz bleibt immer gewahrt.