Kosten Satzungsleistungen
Wer trägt die Kosten einer Kinderwunschbehandlung
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen bieten zusätzlich zu der gesetzlich garantierten 50%igen Kostenbeteiligung (nach §27a SGB V) weitere freiwillige Leistungen (sog. Satzungsleistungen) an.
Vor einem Wechsel der Krankenkasse sollten Sie sich in jedem Fall die Richtigkeit der Angaben bestätigen lassen. Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektheit. Darüber hinaus können von den jeweiligen Krankenkassen für eine Kostenübernahme weitere hier nicht genannte Einschränkungen gemacht werden (z.B. dass beide Partner zur jeweiligen Kasse wechseln müssen usw.).
Hier finden Sie eine Liste von Krankenkassen mit zusätzlichen Leistungen*.
*ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Korrektkeit!